Unsere Tätigkeiten erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsberechtigten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte können wir nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sowie Fotos, Pläne etc. sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden. Das Nutzungsrecht endet nicht mit dem Maklervertrag.
Werden Informationen ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergegeben, so entsteht dem Empfänger bei Abschluss eines Geschäftes/Hauptvertrages die Zahlungspflicht der vereinbarten oder, falls eine Vereinbarung nicht vorliegt, der ortsüblichen Provision. Die von uns erteilten Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Dies gilt auch ohne Zustandekommen eines Maklervertrages mit diesem. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies mitzuteilen. Sollte er dies nicht tun und unsere Dienste in Anspruch nehmen, entsteht dennoch ein Provisionsanspruch.
Der Maklervertrag entsteht durch Inanspruchnahme unserer Tätigkeiten oder durch Unterzeichnung einer Vereinbarung.
Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Miete, Kaufpreis) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.
Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abschließt (sog. Folgeverträge). Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten behalten wir uns die Geltendmachung von Provisionsansprüchen vor.
Unsere Provision wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Provisionsanspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
Unsere Maklerprovision beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind (Doppeltätigkeit):
-bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
-bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Mietverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt.
-bei Mietverträgen über Wohnräume 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt. vom Auftraggeber.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird (§ 652 BGB).
Wir sind dazu berechtigt, auch für andere Vertragsparteien provisionspflichtig tätig zu werden.
Die Firma Daniel Schmidt Immobilienagentur e.K. ist auf die Angaben der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben des Auftraggebers und deren Vertretern wird keine Haftung übernommen. Wir behalten uns vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das Angebot zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen. Darüber hinaus übernimmt die Firma Daniel Schmidt Immobilienagentur e.K. weder für die Objekte eine Gewähr noch für die Bonität der Vertragspartner. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen.
Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich unser Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Maklerdienste Dritter in Anspruch zu nehmen.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.