ERFOLGSGEBÜHREN:
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages § 652 BGB.
In allen vorgenannten Fällen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% enthalten.
In Fällen, in denen der Leistungsumfang individuell vereinbart werden muss, wird üblicherweise auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart.